Vorsorge - Mut auch den letzten Schritt zu bedenken

Steine übereinander

Vorsorgen für den Fall des Todes, bedeutet eine wichtige Entlastung der Hinterbliebenen. Sie klären schon im Vorhinein wichtige Situationen die vielleicht zu Unstimmigkeiten führen könnten. Zudem sichern Sie ihre eigenen Wünsche für die dereinstige Bestattung inhaltlich und finanziell ab.

Übernehmen Sie Verantwortung und lassen Sie sich gerne in einem offenen persönlichen Gespräch über den Umfang und die Einzelheiten von uns beraten. 

Im Folgenden finden Sie die Bestandteile der Vorsorgeberatung.

 

Bestattungsvorsorgevertrag - eine Sorge weniger

Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird noch zu Lebzeiten abgeschlossen und regelt die Einzelheiten der eigenen Bestattung individuell und verbindlich. Hier können Sie beispielsweise festlegen, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen, wie die Trauerfeier gestaltet werden soll und auf welchem Friedhof Sie gerne beerdigt werden möchten. Welchen Sarg oder welche  Urne es sein soll, welche Musikstücke und welche Blumen Sie gerne hätten. Dieser Vertrag stellt oft eine große Erleichterung für Angehörige und die Familie dar und ist daher sehr empfehlenswert. Es wird Notwendiges geklärt und geregelt. Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag gibt es keinen Einfluss Dritter (Sozialamt) und die finanzielle Absicherung ist gesichert. (Treuhandvertrag)

Sie können Ihren Bestattungsvorsorgevertrag ohne Probleme schon heute bei uns abschließen und hinterlegen. Bei einem gemeinsamen Gespräch gehen wir zusammen alle relevanten Aspekte durch und klären genau, wie Sie sich die eigene Bestattung wünschen und vorstellen. Daraufhin erstellen wir Ihnen eine Kostenaufstellung  So entlasten Sie Angehörige und Freunde und fällen die wichtigen Entscheidungen selbst. Sehr gerne beraten wir Sie im Vorfeld.

Vollmachten & Verfügungen

Vollmachten und Verfügungen sind wichtige Instrumente, die Ihnen im Zweifelsfall einen ruhigen Lebensabend und ein gutes Gefühl garantieren können - auch wenn Sie durch gesundheitliche Gründe nicht mehr in der Lage sein sollten, wichtige Entscheidungen alleine zu treffen. Trotzdem sollten vor allem Vollmachten, die Finanzen und medizinische Entscheidungen betreffen, mit Vorsicht und Bedacht nur an besondere Vertrauenspersonen vergeben werden. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an uns, wir beraten Sie ausführlich und kompetent.

Die verschiedenen Formulare für die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung etc. können hier heruntergeladen werden.

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist in erster Linie dazu da, Angehörige in Bezug auf Beerdigungs- und Bestattungskosten finanziell zu entlasten. Sie wird mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme abgeschlossen und dient primär der Abdeckung aller Kosten, die durch den Sterbefall und die Bestattung entstehen. Versicherte ohne Angehörige können so zudem gewährleisten, dass sie würdevoll und nach eigenen Vorstellungen beerdigt werden.

Erbrecht

Das allgemeine Erbrecht besteht aus verschiedenen rechtlichen Regelungen und Gesetzen, die für den Laien meist schwer zu durchschauen sind. Die gesetzliche Erbfolge, der Erbschein oder auch eine mögliche Erbunwürdigkeit oder Erbausschlagung sind dabei nur einzelne Komponenten. Auch die Bestattungskostenübernahme kann durch das Erbrecht oder ggf. das Testament geregelt werden. Deshalb sollten Sie sich generell und vor allem in komplexen Fällen an einen kompetenten Notar oder Rechtsanwalt wenden.

Sehr gerne vermitteln wir Sie weiter und beantworten Ihre Fragen, soweit es uns möglich ist.